Der Wert des Waldes

Bis heute ergibt sich der Geldwert des Waldes vor allem aus dem Holzpreis, also wenn man Bäume fällt. Aber es gibt noch viel mehr „Wald-Leistungen“ als das Holz, die man mit einem Preis versehen kann. Auf einem Hektar Wald hat sich der SWR (Südwestrundfunk) in einem Experiment zusammen mit Experten auf die Suche nach dem wirklichen Preis für den Wald begeben. Entstanden ist ein recht guter „Erklärfilm“ zur Honorierung von Ökosystemleistungen.

Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik veröffentlicht

Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik beim BMEL hat gestern ein umfangreiches Gutachten mit dem Titel „Die Anpassung von Wäldern und Waldwirtschaft an den Klimawandel“ veröffentlicht. Das Gutachten geht auf über 200 Seiten auf folgende große Bereiche ein:
• Klimaänderungen und ihre Auswirkungen auf Wälder und ihre Ökosystemleistungen
• Grundlagen und Politiken für die Anpassung von Wäldern und Forstbetrieben
• Anpassung an den Klimawandel
• Handlungsempfehlungen

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Steuerliche Regelungen nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz

Das Bundesfinanzministerium hat in Abstimmung mit den Ländern ein Schreiben zu „Zweifelsfragen zu den steuerlichen Regelungen des Forstschäden-Ausgleichgesetzes (ForstSchAusglG)“ herausgegeben. In diesem finden Sie Konkretisierungen zu den gesetzlichen steuerlichen Billigkeitsregelungen, die sich im Zusammenhang mit der Einschlagsbeschränkung nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz ergeben.

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Neue Zahlen zur Bundeswaldprämie

Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mitteilt, wurden seit der Einführung der Bundeswaldprämie 2020 insgesamt 119.000 Anträge erfasst. Davon wurden 5.180 Anträge von Städten und Gemeinden gestellt. Insgesamt umfasst die Antragssumme derzeit eine Höhe von 423 Millionen Euro.

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Neueste Meldung zum Stand der Einschlagsbeschränkungen!

Pressemitteilung des Bayerischen Ministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Forsten:

„Hilfe für Kleinwaldbesitzer: Ministerin Michaela Kaniber erwirkt Ausnahmeregelung bei Einschlagsbeschränkungen

(19. Mai 2021) München – Kleinwaldbesitzer werden künftig über eine Bagatellgrenze von den Beschränkungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes entlastet. Das hat Bayerns Forstministerin Michaela Kaniber bei Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erreicht. „Ich freue mich sehr, dass wir damit die Situation für unsere kleinen privaten Waldbesitzer rasch und unbürokratisch entschärfen können. Denn sie wären durch die neuen Bundesregelungen besonders betroffen gewesen“, so die Ministerin. Damit wird auch die regionale Versorgung kleiner Säger und Holz-Verarbeiter mit Frischholz gestärkt.

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Gesetzliche Einschlagsbeschränkungen bringen die Frischholzernte nahezu zum Erliegen

Am 23. April 2021 ist die Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags in dem Forstwirtschaftsjahr 2021 (HolzEinschlBeschrV2021) in Kraft getreten. Diese Verordnung nach dem Forstschäden-Ausgleichgesetz bringt Vorteile und Nachteile für Waldbesitzer mit sich. Um den Hintergrund zu verstehen hier ein kurzer zeitlicher Abriss:

  • Das Forstschäden-Ausgleichgesetz soll im Falle von Kalamitäten steuerliche Erleichterungen für betroffene Waldbesitzer bringen und durch eine Einschlagsreduktion dafür sorgen, dass im Fall von Kalamitäten nicht noch zusätzlich Frischholz eingeschlagen werden soll, welches den Markt zusätzlich belastet.
  • Diese Regelungen sind nach den Stürmen Vivian und Wiebke im Jahr 1990 und nach dem Sturm Lothar im Jahr 2000 in Kraft gesetzt worden und haben auch gute Dienste geleistet.
  • Nach dem Orkan Friederike im Jahr 2018 und während der Trockenheiten in den darauf folgenden Jahren mit extremen Kalamitäten durch den Buchdrucker hat die Forstwirtschaft völlig zurecht gefordert, dass die Regelungen wiederum greifen sollen.
  • Auch noch im letzten Herbst und Frühwinter hätten viele dem Inhalt der Verordnung zugestimmt, allerdings hat sich der Holzmarkt innerhalb kürzester Zeit gut entwickelt und die Organisationen des Privatwaldes konnten den Waldbesitzern wieder attraktive Preise anbieten. Bis zum 23. April ….
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Neue PEFC-Waldstandards

Nach einer einjährigen Überarbeitungszeit gibt es für alle PEFC-Waldbesitzer in Deutschland einen neuen PEFC-Standard, welcher zum 01.01.2021 in Kraft trat. Gemeinsam haben Vertreter der Waldbesitzer, Wissenschaftler, sowie weitere am Wald interessierte Gruppen diesen Standard ausgearbeitet. Da es eine einjährige Übergangsfrist gibt, gelten in 2021 der alte und der neue Standard gleichzeitig. Nutzen Sie diese Zeit, um sich mit dem neuen Waldstandard vertraut zu machen!

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