Neue Durchführungsanweisung für Forstarbeiten

Seit dem 1. Januar 2017 gelten neue Durchführungsanweisung für Forstarbeiten (kurz DA). Diese Anweisungen gelten für alle Versicherten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). In dieser „DA“ ist aufgeführt, das der Fällschnitt in der Regel als Stechschnitt auszuführen ist (Sicherheitsfälltechnik).

Unter dem folgenden Link können Sie sich ein Bild von dieser Fälltechnik machen:

http://www.svlfg.de/30-praevention/prv1401_filme/25_sicherheitsfaelltechnik/index.html