Sturmholz durch Profis aufarbeiten lassen

Dort wo es möglich ist, sollte Sturmholz mit forstlichen Großmaschinen, wie zum Beispiel einem Harvester, sicher aufgearbeitet werden.
Foto: SVLFG

Die Unwetter der letzten Tage haben in den Wäldern erhebliche Schäden verursacht. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät betroffenen Waldbesitzern, entwurzelte, abgebrochene und ineinander verkeilte Bäume nicht eigenhändig aufzuarbeiten.

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Eine kurze Bewertung des Koalitionsvertrags

Heute wird der vor wenigen Tagen ausgehandelte Ampel-Koalitionsvertrag in Kraft treten und die neue Regierung ihre Arbeit aufnehmen. Die beiden den Wald betreffenden Ministerien werden ab sofort von Grünen-Politikern geführt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft von Cem Özdemir. Steffi Lemke übernimmt die Verantwortung im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Der Wert des Waldes

Bis heute ergibt sich der Geldwert des Waldes vor allem aus dem Holzpreis, also wenn man Bäume fällt. Aber es gibt noch viel mehr „Wald-Leistungen“ als das Holz, die man mit einem Preis versehen kann. Auf einem Hektar Wald hat sich der SWR (Südwestrundfunk) in einem Experiment zusammen mit Experten auf die Suche nach dem wirklichen Preis für den Wald begeben. Entstanden ist ein recht guter „Erklärfilm“ zur Honorierung von Ökosystemleistungen.

Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik veröffentlicht

Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik beim BMEL hat gestern ein umfangreiches Gutachten mit dem Titel „Die Anpassung von Wäldern und Waldwirtschaft an den Klimawandel“ veröffentlicht. Das Gutachten geht auf über 200 Seiten auf folgende große Bereiche ein:
• Klimaänderungen und ihre Auswirkungen auf Wälder und ihre Ökosystemleistungen
• Grundlagen und Politiken für die Anpassung von Wäldern und Forstbetrieben
• Anpassung an den Klimawandel
• Handlungsempfehlungen

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Steuerliche Regelungen nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz

Das Bundesfinanzministerium hat in Abstimmung mit den Ländern ein Schreiben zu „Zweifelsfragen zu den steuerlichen Regelungen des Forstschäden-Ausgleichgesetzes (ForstSchAusglG)“ herausgegeben. In diesem finden Sie Konkretisierungen zu den gesetzlichen steuerlichen Billigkeitsregelungen, die sich im Zusammenhang mit der Einschlagsbeschränkung nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz ergeben.

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Neueste Meldung zum Stand der Einschlagsbeschränkungen!

Pressemitteilung des Bayerischen Ministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Forsten:

„Hilfe für Kleinwaldbesitzer: Ministerin Michaela Kaniber erwirkt Ausnahmeregelung bei Einschlagsbeschränkungen

(19. Mai 2021) München – Kleinwaldbesitzer werden künftig über eine Bagatellgrenze von den Beschränkungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes entlastet. Das hat Bayerns Forstministerin Michaela Kaniber bei Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erreicht. „Ich freue mich sehr, dass wir damit die Situation für unsere kleinen privaten Waldbesitzer rasch und unbürokratisch entschärfen können. Denn sie wären durch die neuen Bundesregelungen besonders betroffen gewesen“, so die Ministerin. Damit wird auch die regionale Versorgung kleiner Säger und Holz-Verarbeiter mit Frischholz gestärkt.

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