Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik veröffentlicht

Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik beim BMEL hat gestern ein umfangreiches Gutachten mit dem Titel „Die Anpassung von Wäldern und Waldwirtschaft an den Klimawandel“ veröffentlicht. Das Gutachten geht auf über 200 Seiten auf folgende große Bereiche ein:
• Klimaänderungen und ihre Auswirkungen auf Wälder und ihre Ökosystemleistungen
• Grundlagen und Politiken für die Anpassung von Wäldern und Forstbetrieben
• Anpassung an den Klimawandel
• Handlungsempfehlungen

Die Handlungsempfehlungen reichen von der Verbesserung des Waldschutzes gegenüber biotischen Risiken sowie das Risikomanagement über den Schutz von Biodiversität, Boden und Wasser, die Förderung der nachhaltigen Holzverwendung bis zur Honorierung der Ökosystemleistungen.

Der Beirat unterstreicht, dass auch künftig die Bewirtschaftung von Wäldern unter Beachtung und Milderung von deren negativen Folgen möglich bleiben müsse. Zugleich erfordere dies eine Anpassung der Holzwirtschaft. Die Politik müsse dafür die Rahmenbedingungen schaffen, die auch „im Sinne der Generationengerechtigkeit künftigen Generationen die gleichen Optionen für die Nutzung der Wälder bieten wie der heutigen Generation“. Das Gutachten empfiehlt, die Vielfalt der Ökosystemleistungen der Wälder langfristig sicherzustellen. Dafür seien vor allem resiliente und anpassungsfähige Wälder notwendig.

Hinsichtlich der Honorierung der Klimaschutzleistung als ein Teil der Ökosystemleistungen hebt der Beirat hervor, dass die Einnahmen des Bundes aus der CO2- Abgabe für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel und damit zur Sicherung der Klimaschutzleistung durch die Wälder und nachhaltige Holznutzung eingesetzt werden. In diesem Sinne sei die im Jahr 2020/21 von der Bundesregierung mit einem Volumen von 500 Mio. Euro im Rahmen des Konjunkturpakets für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder etablierte „Nachhaltigkeitsprämie Wald“ weiterzuentwickeln und zu verstetigen (s. S. 145). Diese Aussage ist grundsätzlich zu begrüßen.

Positiv zu bewerten ist auch die grundsätzliche Befürwortung einer aktiven Bewirtschaftung der Wälder. Damit spricht sich der Beirat gegen Stilllegungstendenzen, sprich Nutzungsverbot, aus.

Das Gutachten können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft einsehen.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V.