Bilder vom FrankenWaldtag 2023

Zum FrankenWaldtag am 2. Juli waren zahlreiche Aussteller in der amtierenden Waldhauptstadt Schwarzenbach am Wald vertreten. Auch unsere WBV stellte sich vor und informierte die Besucher über aktuelle Entwicklungen oder Pflanzen für den Zukunftswald. Unsere Bildergalerie wirft einen Blick auf die Großveranstaltung rund um den Wald.

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Baum des Jahres 2023: Die Moorbirke

Die Moorbirke (betula pubescens) ist als typische Pionierbaumart darauf spezialisiert, neu entstandene Kahlflächen zu erobern. Die lichtbedürftigen Birkenarten eignen sich hervorragend als Vorwald. Sind die Birken einige Jahre alt, bieten sie den nachfolgenden Baumarten Schutz gegen Frost oder Wind und verhindern eine zu starke Vergrasung des Waldbodens. Die Moorbirke kann bis zu 150 Jahre alt und bis zu 30 Meter hoch werden. In der Nähe der Baumgrenze wächst sie als niedriger Strauch.

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Baum des Jahres 2023: Die Moorbirke

Die Moorbirke (betula pubescens) ist als typische Pionierbaumart darauf spezialisiert, neu entstandene Kahlflächen zu erobern. Die lichtbedürftigen Birkenarten eignen sich hervorragend als Vorwald. Sind die Birken einige Jahre alt, bieten sie den nachfolgenden Baumarten Schutz gegen Frost oder Wind und verhindern eine zu starke Vergrasung des Waldbodens. Die Moorbirke kann bis zu 150 Jahre alt und bis zu 30 Meter hoch werden. In der Nähe der Baumgrenze wächst sie als niedriger Strauch.

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Baum des Jahres 2023: Die Moorbirke

Die Moorbirke (betula pubescens) ist als typische Pionierbaumart darauf spezialisiert, neu entstandene Kahlflächen zu erobern. Die lichtbedürftigen Birkenarten eignen sich hervorragend als Vorwald. Sind die Birken einige Jahre alt, bieten sie den nachfolgenden Baumarten Schutz gegen Frost oder Wind und verhindern eine zu starke Vergrasung des Waldbodens. Die Moorbirke kann bis zu 150 Jahre alt und bis zu 30 Meter hoch werden. In der Nähe der Baumgrenze wächst sie als niedriger Strauch.

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Baum des Jahres 2023: Die Moorbirke

Die Moorbirke (betula pubescens) ist als typische Pionierbaumart darauf spezialisiert, neu entstandene Kahlflächen zu erobern. Die lichtbedürftigen Birkenarten eignen sich hervorragend als Vorwald. Sind die Birken einige Jahre alt, bieten sie den nachfolgenden Baumarten Schutz gegen Frost oder Wind und verhindern eine zu starke Vergrasung des Waldbodens. Die Moorbirke kann bis zu 150 Jahre alt und bis zu 30 Meter hoch werden. In der Nähe der Baumgrenze wächst sie als niedriger Strauch.

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Verbot der Holzheizung – das neue Gebäudeenergiegesetz

Am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.

Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:

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Verbot der Holzheizung – das neue Gebäudeenergiegesetz

Am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.

Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:

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Verbot der Holzheizung – das neue Gebäudeenergiegesetz

Am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.

Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:

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Verbot der Holzheizung – das neue Gebäudeenergiegesetz

Am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.

Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:

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Verbot von Holzheizungen – das neue Gebäudeenergiegesetz

Am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.

Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:

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