Gesetzliche Einschlagsbeschränkungen bringen die Frischholzernte nahezu zum Erliegen

Am 23. April 2021 ist die Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags in dem Forstwirtschaftsjahr 2021 (HolzEinschlBeschrV2021) in Kraft getreten. Diese Verordnung nach dem Forstschäden-Ausgleichgesetz bringt Vorteile und Nachteile für Waldbesitzer mit sich. Um den Hintergrund zu verstehen hier ein kurzer zeitlicher Abriss:

  • Das Forstschäden-Ausgleichgesetz soll im Falle von Kalamitäten steuerliche Erleichterungen für betroffene Waldbesitzer bringen und durch eine Einschlagsreduktion dafür sorgen, dass im Fall von Kalamitäten nicht noch zusätzlich Frischholz eingeschlagen werden soll, welches den Markt zusätzlich belastet.
  • Diese Regelungen sind nach den Stürmen Vivian und Wiebke im Jahr 1990 und nach dem Sturm Lothar im Jahr 2000 in Kraft gesetzt worden und haben auch gute Dienste geleistet.
  • Nach dem Orkan Friederike im Jahr 2018 und während der Trockenheiten in den darauf folgenden Jahren mit extremen Kalamitäten durch den Buchdrucker hat die Forstwirtschaft völlig zurecht gefordert, dass die Regelungen wiederum greifen sollen.
  • Auch noch im letzten Herbst und Frühwinter hätten viele dem Inhalt der Verordnung zugestimmt, allerdings hat sich der Holzmarkt innerhalb kürzester Zeit gut entwickelt und die Organisationen des Privatwaldes konnten den Waldbesitzern wieder attraktive Preise anbieten. Bis zum 23. April ….
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Gesetzliche Einschlagsbeschränkungen bringen die Frischholzernte nahezu zum Erliegen

Am 23. April 2021 ist die Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags in dem Forstwirtschaftsjahr 2021 (HolzEinschlBeschrV2021) in Kraft getreten. Diese Verordnung nach dem Forstschäden-Ausgleichgesetz bringt Vorteile und Nachteile für Waldbesitzer mit sich. Um den Hintergrund zu verstehen hier ein kurzer zeitlicher Abriss:

  • Das Forstschäden-Ausgleichgesetz soll im Falle von Kalamitäten steuerliche Erleichterungen für betroffene Waldbesitzer bringen und durch eine Einschlagsreduktion dafür sorgen, dass im Fall von Kalamitäten nicht noch zusätzlich Frischholz eingeschlagen werden soll, welches den Markt zusätzlich belastet.
  • Diese Regelungen sind nach den Stürmen Vivian und Wiebke im Jahr 1990 und nach dem Sturm Lothar im Jahr 2000 in Kraft gesetzt worden und haben auch gute Dienste geleistet.
  • Nach dem Orkan Friederike im Jahr 2018 und während der Trockenheiten in den darauf folgenden Jahren mit extremen Kalamitäten durch den Buchdrucker hat die Forstwirtschaft völlig zurecht gefordert, dass die Regelungen wiederum greifen sollen.
  • Auch noch im letzten Herbst und Frühwinter hätten viele dem Inhalt der Verordnung zugestimmt, allerdings hat sich der Holzmarkt innerhalb kürzester Zeit gut entwickelt und die Organisationen des Privatwaldes konnten den Waldbesitzern wieder attraktive Preise anbieten. Bis zum 23. April ….
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Gesetzliche Einschlagsbeschränkungen bringen die Frischholzernte nahezu zum Erliegen

Am 23. April 2021 ist die Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags in dem Forstwirtschaftsjahr 2021 (HolzEinschlBeschrV2021) in Kraft getreten. Diese Verordnung nach dem Forstschäden-Ausgleichgesetz bringt Vorteile und Nachteile für Waldbesitzer mit sich. Um den Hintergrund zu verstehen hier ein kurzer zeitlicher Abriss:

  • Das Forstschäden-Ausgleichgesetz soll im Falle von Kalamitäten steuerliche Erleichterungen für betroffene Waldbesitzer bringen und durch eine Einschlagsreduktion dafür sorgen, dass im Fall von Kalamitäten nicht noch zusätzlich Frischholz eingeschlagen werden soll, welches den Markt zusätzlich belastet.
  • Diese Regelungen sind nach den Stürmen Vivian und Wiebke im Jahr 1990 und nach dem Sturm Lothar im Jahr 2000 in Kraft gesetzt worden und haben auch gute Dienste geleistet.
  • Nach dem Orkan Friederike im Jahr 2018 und während der Trockenheiten in den darauf folgenden Jahren mit extremen Kalamitäten durch den Buchdrucker hat die Forstwirtschaft völlig zurecht gefordert, dass die Regelungen wiederum greifen sollen.
  • Auch noch im letzten Herbst und Frühwinter hätten viele dem Inhalt der Verordnung zugestimmt, allerdings hat sich der Holzmarkt innerhalb kürzester Zeit gut entwickelt und die Organisationen des Privatwaldes konnten den Waldbesitzern wieder attraktive Preise anbieten. Bis zum 23. April ….
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  • Das Forstschäden-Ausgleichgesetz soll im Falle von Kalamitäten steuerliche Erleichterungen für betroffene Waldbesitzer bringen und durch eine Einschlagsreduktion dafür sorgen, dass im Fall von Kalamitäten nicht noch zusätzlich Frischholz eingeschlagen werden soll, welches den Markt zusätzlich belastet.
  • Diese Regelungen sind nach den Stürmen Vivian und Wiebke im Jahr 1990 und nach dem Sturm Lothar im Jahr 2000 in Kraft gesetzt worden und haben auch gute Dienste geleistet.
  • Nach dem Orkan Friederike im Jahr 2018 und während der Trockenheiten in den darauf folgenden Jahren mit extremen Kalamitäten durch den Buchdrucker hat die Forstwirtschaft völlig zurecht gefordert, dass die Regelungen wiederum greifen sollen.
  • Auch noch im letzten Herbst und Frühwinter hätten viele dem Inhalt der Verordnung zugestimmt, allerdings hat sich der Holzmarkt innerhalb kürzester Zeit gut entwickelt und die Organisationen des Privatwaldes konnten den Waldbesitzern wieder attraktive Preise anbieten. Bis zum 23. April ….
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Neue PEFC-Waldstandards

Nach einer einjährigen Überarbeitungszeit gibt es für alle PEFC-Waldbesitzer in Deutschland einen neuen PEFC-Standard, welcher zum 01.01.2021 in Kraft trat. Gemeinsam haben Vertreter der Waldbesitzer, Wissenschaftler, sowie weitere am Wald interessierte Gruppen diesen Standard ausgearbeitet. Da es eine einjährige Übergangsfrist gibt, gelten in 2021 der alte und der neue Standard gleichzeitig. Nutzen Sie diese Zeit, um sich mit dem neuen Waldstandard vertraut zu machen!

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