Warnung vor Betrugsversuchen

Es wird berichtet, dass gefälschte Schreiben im Namen des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) versendet werden. Diese Schreiben enthalten Zahlungsaufforderungen, die auf ein spanisches Konto überwiesen werden sollen. Die Empfänger erhalten von der Absender-Adresse „news@bzst-infos.de“ eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist ein PDF-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll. Diese Schreiben können auch per Post versendet werden, zum Beispiel mit folgendem Betreff: „Zahlungserinnerung im Ordnungsgeldverfahren wegen unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen im Geschäftsjahr 2023“.

Bitte beachten Sie unter anderem die folgenden Hinweise des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), um sich vor Betrugsversuchen zu schützen:

  1. Zahlungsaufforderung per E-Mail: Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom Bundeszentralamt für Steuern in der Regel nur per Brief zugestellt. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
  2. Aufforderung zum Öffnen eines Links: Das BZSt wird Sie niemals bitten, für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.
  3. Angabe falscher Kontoverbindungen: Zahlungen an das Bundeszentralamt für Steuern sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
  4. Rechtschreibung und falsche Verwendung von Fachbegriffen: Betrügerische Schreiben (z. B. E-Mails oder Briefe) sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet.
  5. Keine Angabe zu Ansprechpersonen im BZSt: Echte Bescheide des BZSt tragen in der Regel den Namen, die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse der verantwortlichen Bearbeiterin/des verantwortlichen Bearbeiters des BZSt.

Für weitere Informationen können Sie auch die Internetseite des BZSt besuchen. Dort finden Sie eine Zusammenstellung über aktuelle Betrugsmachen mit Beispielen. (Link)

Sollten Sie ein verdächtiges Schreiben oder eine verdächtige E-Mail erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, nicht zu reagieren und diese unverzüglich zu löschen bzw. zu entsorgen.

Bleiben Sie wachsam und schützen Sie sich vor möglichen Betrugsversuchen.